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Die Beverns

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ISBN 978-3-8271-9254-7

Helmut Trunz

Geschichte einer Fürstenfamilie Europas Hochadel von der Weser

152 Seiten, gebunden, 180 Abbildungen

12.2007
27,5 x 21,5 cm
1. Auflage

lieferbar
versandkostenfrei

Zum Inhalt:

Fünf Generationen lang von 1735–1884 lag die Regierung des Herzogtums Braunschweig in den Händen der welfischen Herzöge von Braunschweig Lüneburg Wolfenbüttel Bevern, einer Nebenlinie, die durch die dritte Heirat des Wolfenbütteler Welfenherzogs August d. J. im September 1635 und dem aus dieser Ehe stammenden 1636 geborenen dritten Sohn entstand. Die weitreichenden Verbindungen der „Beverns“ nach Wien, Berlin, London, St. Petersburg, Kopenhagen, Den Haag und Stuttgart begründeten eine großartige Epoche des Landes und seiner Residenzstadt Braunschweig. Der braunschweigische Hof empfing Könige, Prinzen, Prinzessinnen und Gesandte aus den wichtigsten europäischen Herrscherhäusern und zog die großen Geister und Künstler der Zeit an. „Der Hof von Braunschweig besaß damals wahrhaft königlichen Glanz“ schreibt Zarin Katharina II. in ihren Memoiren. Die Herrschaft der Herzöge von Bevern bescherte Braunschweig nach der Hanse die zweite große Blütezeit.

Als Herzog Wilhelm 1884 starb, endete diese glanzvolle Epoche. Noch einmal bestand die Chance, an die „Goldenen Zeiten“ der Beverns anzuknüpfen, als Welfenprinz Ernst August am 24. Mai 1913 durch die Heirat mit der einzigen Kaisertochter Viktoria Luise eine erneute Verbindung des Welfenhauses mit den
Hohenzollern einging und damit wiederum neue Bande mit allen großen europäischen Herrscherhäusern knüpfte. Doch seine Regierungszeit konnte an die vergangenen großen Jahre nicht mehr anknüpfen. Wohl nie wieder wird die Residenzstadt Braunschweig zu einem Höhenflug wie während der Herrschaft der Beverns aufsteigen.

Der Erste Weltkrieg hatte noch einen identitätsbewahrenden Freistaat Braunschweig übrig gelassen, der Zweite Weltkrieg brachte aber das Ende jeglicher staatlicher Unabhängigkeit, die Bedeutung des Herzogtums und seiner Residenzstadt schwand dahin.